Verschärfte Stellenmeldepflicht ab 1.1.2020

18. Juli 2019

Grafik Stellenmeldepflicht 560x224px

Nach langem politischen Ringen führte die Umsetzung der Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» zur Einführung einer Stellenmeldepflicht in Verbindung mit einer Sperrfrist der öffentlichen Stellenausschreibung für fünf Arbeitstage.

Die neue Meldepflicht (Inländervorrang light) ist für Unternehmen, private Arbeitsvermittler, Headhunter sowie für Personalverleiher seit dem 1. Juli 2018 verpflichtend und gilt für alle Berufsarten mit schweizweit mindestens 8 Prozent Arbeitslosigkeit. Ab 1. Januar 2020 wird dieser Schwellwert auf 5 Prozent gesenkt. Die betroffenen Berufsarten sowie die zugeordneten Berufsbezeichnungen werden vom SECO publiziert und periodisch aktualisiert.

Regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV) müssen gemeldete Stellen unverzüglich auf der eigenen Job-Plattform (Job-Room) publizieren und Arbeitgeber innerhalb von drei Arbeitstagen mit passenden Dossiers von Arbeitssuchenden dokumentieren. Erst fünf Arbeitstage nach Publikation einer offenen Stelle beim RAV (unter Berücksichtigung von nationalen, kantonalen und lokalen Feiertagen) darf diese über die gängigen Plattformen und Medien sowie auf der eigenen Unternehmens-Website öffentlich ausgeschrieben werden. Bei Missachtung der Meldepflicht drohen Bussen bis zu 40‘000.- Franken!

Für Unternehmen ergibt sich durch die Stellenmeldepflicht administrativer Zusatzaufwand, der bei der Suche nach neuen Mitarbeitenden zwingend und nachweisbar zu leisten ist. Mit solique recruiter kann das ganze Melde-Prozedere im Rahmen des normalen Erfassungsprozesses für Stelleninserate weitestgehend automatisiert erledigt werden.

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